AGBs: MegaCAD-Zentrum Kretzler
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kaufvertrag (AGBs)

der Kretzler GmbH  / Geislingen

1.    Vertragsabschluss und -gegenstand
1.1.                  Die Warenangebote ddr Kretzler GmbH  sind ausschliesslich für Handel, Handwerk, Industrie, Gewerbe, Behöden und Dienstleistung. Es richtet sich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
1.2.                  Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kaufvertrag (Geschäftsbedingungen). Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Kaufgeschäfte mit unserem Kunden, unabhängig davon, ob auf sie bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung, die dem Kunden auf Anforderung übersandt wird.
1.2.                  Sämtliche Angebote von uns, die keine ausdrückliche Bindungsfrist enthalten, sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Vertragsangebot unseres Kunden von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.
1.4.                  Für die Beschaffenheit der Kaufsache, deren Eigenschaften, Merkmale und ihren Verwendungszweck ist allein die im Vertrag enthaltene oder ihm beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich. Andere oder weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden
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Ihr Vertriebs- & Servicepartner
in Baden-Württemberg
T: 49 7331 953728
M: megacd@kretzler.de
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2.   Preise, Zahlungsbedingungen / Ausschluss von Aufrechnung und Zurückbehaltung
2.1.                  Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Auftragsbestätigung bzw. - falls diese nicht gesondert erfolgt - am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisliste. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und Urheberrechtsabgabe nicht ein. Preiserhöhungen werden von uns 30 Tage im Voraus angekündigt. Unser Kunde kann von einem erteilten Auftrag bis zwei Wochen nach dem Zeitpunkt zurücktreten, in dem die neue Preisliste gültig geworden ist.
2.2.                  Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
2.3.                  Bei Dienstleistungen, soweit sie außerhalb unserer jeweiligen Niederlassung erbracht werden, wird ein Fahrt- und Kfz-Kostenanteil pauschal gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt
2.4.                  Wir sind berechtigt für jede Mahnung einer fälligen Forderung jeweils 10 EURO Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir be¬rechtigt Zinsen in Höhe von 8%-Punkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt
2.5.                  Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.   Liefertermine, Versand, Gefahrtragung
3.1.                  Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Verzögert sich unsere Lieferung durch unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat kann jeder der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Im übrigen werden wir in angemessener Frist nach Auftragsbestätigung liefern. Wir sind zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt soweit diese Abweichung die Verwendbarkeit des bestellten Erzeugnisses zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Kunden zumutbar ist Nicht ausgelieferte Teile einer bestätigten Bestellung werden wir in angemessener Zeit nachliefern. Liefertermine sind nur nach aus¬drücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Können wir nicht rechtzeitig oder vollständig liefern, werden wir den Kunden kurzfristig unterrichten.
3.2.                  Wir sind berechtigt Bestellmengen auf volle Verpackungseinheiten aufzurunden, sofern diese nicht der kleinsten Verkaufsmenge laut unserer aktuellen Preisliste entsprechen.
3.3.                  Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Die durch eine vom Kunden gewünschte besondere Versand- oder Verpackungsart bedingten Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt Ab EURO 1.000,00 Nettowarenwert liefern wir frei Ankunftsspediteur am Bestimmungsort; Kosten für die örtliche Zustellung sind vom Kunden zu tragen. In allen übrigen Fällen liefern wir unfrei. Zur Erreichung des Nettowarenwertes werden nur Geräte, Zubehör und Verbrauchsmaterial berücksichtigt
3.4.                  Die Sach- und Preisgefahr geht ungeachtet frachtfreier Lieferung bereits mit Übergabe unserer Erzeugnisse an den Frachtführer auf den Kunden über. Verzögern sich Lieferungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er unsere Anzeige der Versand- oder Auslieferungsbereitschaft erhalten hat.
3.5.                  Nimmt der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht bis zum vereinbarten Termin ab, können wir versandfertige Ware auf Gefahr des Kunden einlagern und unter Belastung mit allen uns entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung stellen sowie die Ausführung weiterer Abrufauftrage ablehnen und Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens verlangen.

4.  Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden bei Mängeln
4.1.                  Ist der Kunde Kaufmann, hat er unsere Erzeugnisse nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
4.2.                  Der Kunde hat innerhalb einer angemessenen Frist Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Erzeugnisse. Ist unser Kunde Unternehmer, so ist davon auszugehen, dass Mängel der von uns gelieferten Erzeugnisse nur von uns zu vertreten sind, wenn der Kunde Originalersatzteile, -Verschleißteile und -Verbrauchsmaterial oder entsprechende vom Hersteller unserer Erzeugnisse empfohlene Materialien eingesetzt hat sowie notwendige Wartungen und Inspektionen unserer Erzeugnisse durch uns oder durch von uns autorisierte Fachkräfte hat durchführen lassen. Soweit sich unsere Aufwendungen dadurch erhöhen, dass unsere Erzeugnisse nach Lieferung an den Kunden an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, trägt der Kunde damit verbundene Mehrkosten. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde, ist eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse fruchtlos abgelaufen bzw. die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag über das mangelhafte Erzeugnis zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden jedoch nicht zu, wenn unsere Pflichtverletzung oder ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache unerheblich ist
Der Austausch von Verschleißteilen (z.B. Einzugsrollen, Heizwalzen, Bänder, usw.), soweit er technisch durch die Abnutzung bei Gebrauch des Geräts bedingt ist, fällt nicht unter die Sachmängelhaftung.
4.3.                  Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Erzeugnisse beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mitdem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden. Untersuchen wir im Einverständnis mit unserem Kunden die gelieferten Erzeugnisse auf das Vorhandensein eines Mangels oder beseitigen wir den Mangel, so ist der Lauf der Verjährungsfrist solange gehemmt bis wir dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt oder ihm gegenüber den Mangel für beseitigt erklärt haben oder eine Beseitigung des Mangels ablehnen. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der gelieferten Erzeugnisse beträgt die Verjährungsfrist stets nur 6 Monate. Sind Gegenstand des Kaufvertrags gebrauchte Erzeugnisse, ist jegliche
4.4.                  Ein Mangel berechtigt den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, wenn der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel steht
4.5.                  Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden, die auf einem Mangel der gelieferten Erzeugnisse beruhen, ist ausgeschlossen.

5.   Eigentumsvorbehalt
5.1.                  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung durch den Kunden vor. Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse (Vorbehaltsware) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu besitzen. Ferner ist er verpflichtet die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Sturm und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Wir können zum Nachweis des ausreichenden Versicherungsschutzes verlangen, dass der Kunde die Versicherungspolice vorlegt oder Einsicht in die Versicherungsverträge gewährt Der Kunde tritt seine Ansprüche aus der jeweiligen Versicherung und andere Ansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware hiermit bereits jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Eine Veräußerung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt; ist der Kunde Wiederverkäufer, ist ihm eine Veräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet
5.2.                  Die Forderungen gegen seine Abnehmer, die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehen, tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde verpflichtet die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen, ebenso sind wir berechtigt den betroffenen Abnehmern unseres Kunden die Abtretung offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet uns die dafür erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe oder - angebliche - Ansprüche Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, den Zugriff abzuwehren. Die Kosten der Ab¬ wehr solcher Zugriffe trägt der Kunde. Zugleich hat der Kunde den Dritten auf unser Eigentum an der Vorbehaltsware hinzuweisen.
5.3.                  Bei vertragswidrigem Verhallen des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück¬ zunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber seinen Abnehmern zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt gegenüber Unternehmern kein Rücktritt vom Vertrag vor.

6.   Haftung
6.1.                  Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlungen, haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, ferner nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2.                  Ansprüche unseres Kunden auf Schadensersatz verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis unseres Kunden vom Eintritt des Schadens.

7.   Rückgabe der Kaufsache zur Entsorgung
7.1.                  Handelt es sich bei der Kaufsache um ein Gerät welches den Bestimmungen des ElektroG unterliegt, verpflichtet sich der Kunde, die Kaufsache nach Beendigung der Nutzung weder an Dritte zu veräußern noch kostenlos abzugeben, sondern - komplett, d.h. in unzerlegtem Zustand - zum Zwecke einer den Bestimmungen des ElektroG entsprechenden Entsorgung an den Hersteller zurückzugeben. Die Rückgabeanschrift des Herstellers teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Auf Wunsch des Kunden werden wir veranlassen, dass die zu entsorgende Kaufsache beim Kunden gegen Berechnung der Transportkosten abgeholt wird.
7.2.                  Der Hersteller übernimmt nach Beendigung der Nutzung der Kaufsache deren ordnungsgemäße Entsorgung entsprechend den Bestimmungen des ElektroG und trägt die Kosten der Entsorgung.
7.3.                  Der Kunde hat einen Abnehmer, an den er die Kaufsache zur weiteren Nutzung weitergibt, vertraglich dahingehend zu verpflichten, dass dieser die Kaufsache nach Beendigung der Nutzung an den Hersteller zurückgibt und für den Fall der erneuten Weitergabe dem nachfolgenden Abnehmer eine entsprechende Weiterverpflichtung auferlegt.
7.4.                  Die vorstehenden Ansprüche verjähren nicht vor Ablauf eines Jahres ab endgültiger Beendigung der Nutzung der Kaufsache. Die vorstehende Frist beginnt frühestens mit Eingang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, dass er die Nutzung des Gerätes endgültig beendet hat, die er an den Vertragspartner (Systempartner) oder direkt an den Hersteller zu richten hat.

8.   Schlussbestimmungen
8.1.                  Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.
8.2.                  Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir Daten, die wir aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihm erhalten, im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes speichern, verarbeiten und an Dritte weitergeben.
8.3.                  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Geislingen/Steige. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage oder zur Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren auch am Sitz des Kunden berechtigt Auf die Vertragsverhältnisse zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.4.                  Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung entspricht

Geislingen, den 24..5.2018
KRETZLER GmbH - 73312 Geislingen - Alle Rechte vorbehalten 


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